Hausordnung
Schulregeln Fehren
Alle Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder haben Anrecht auf einen geordneten Schulbetrieb. Damit das gemeinsame Zusammenleben funktioniert und die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen können, gibt es Schulregeln, an die sich alle Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder halten müssen.
Auf klasseninterne Regeln, welche jede Lehrkraft selbständig anordnen kann, wird hier nicht eingegangen.
Grundregeln
- Gegenüber anderen Kindern, Lehrkräften und der Abwartsperson verhält man sich anständig.
- Das Schulhaus darf frühestens 15 Minuten vor dem Unterricht betreten werden. 15 Minuten nach dem Unterricht dürfen sich die Kinder nicht mehr im Gebäude aufhalten.
- Das Schulhaus und der Pausenplatz sind sauber zu halten.
- Zu Gebäuden und Einrichtungen muss Sorge getragen werden.
- Das Mitbringen von fahrzeugähnlichen Geräten (Velo, Inlines etc.) ist nicht erlaubt. Für Ausnahmebewilligungen wenden sich die Eltern an die Klassenlehrperson.
- Während den Unterrichtszeiten verhält man sich in den Gängen ruhig und rennt nicht umher.
- Die Pause findet für alle Schüler draussen statt.
- Das Schulareal darf während der Pause nicht verlassen werden. Bälle werden ausschliesslich von 4.-6. Klässlern ins Areal zurückgeholt.
- Auf dem Schulareal sind Tabak, Energydrinks, Alkohol, Waffen und Drogen absolut verboten.
- Das Besteigen der Schulhausdächer ist verboten.
- Batteriebetriebene Geräte bleiben zu Hause. Für Ausnahmebewilligungen wenden sich die Eltern an die Klassenlehrperson.
Zusätzliche Winterregeln
- Auf dem Pausenareal gibt es eine „schneeballfreie Zone“ und eine Zone, wo Schneeballschlachten, Stopfen und Einreiben mit Schnee erlaubt ist. Zur schneeballfreien Zone gehören der gesamte Platz hinter dem Schulhaus, sowie der Bereich unter dem Vordach.
- Das Werfen von Schneebällen gegen das Schulhaus ist untersagt.
- Das Werfen von Eisstücken ist gefährlich und deshalb strikte verboten.
Disziplinarmassnahmen
Verstösse gegen die Schulordnung werden je nach Ausmass und Alter der Schülerinnen und Schüler mit Ermahnung oder einer Hausarbeit geahndet. Die Massnahmen können von der Klassenlehrkraft, aber auch von anderen Lehrkräften angeordnet werden.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Schulregeln und bei sonstig auffallend negativem Verhalten wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen. Je nach Ausmass wird zudem Meldung an die Schulleitung gemacht, welche bei Bedarf weitere Schritte einleitet.
Hinweise zum Schulweg
Die Schule und die Lehrkräfte tragen keinerlei gesetzliche Verantwortung und Aufsichtspflicht für den Schulweg! Verantwortlich sind allein die Eltern. Sollte ihr Kind aber öfters Probleme auf dem Weg zur Schule haben, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Klassenlehrkraft und versuchen Sie gemeinsam, Lösungen zu finden.
Mit häufigem Chauffieren erweisen Sie ihrem Kind auf Dauer keinen guten Dienst. Der Transport per Auto sollte deshalb die Ausnahme bleiben, denn für die soziale Entwicklung und die Eigenverantwortung Ihres Kindes ist der selbständige Gang zur Schule erwiesenermassen sehr wertvoll.